Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Angebote und Lieferungen der DARI Produktions- und Handelsgesellschaft mbH (DARI GmbH) gegenüber Unternehmern im Sinne BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind unbeachtlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Alle mündlichen Auskünfte und Vereinbarungen, insbesondere mit dem Außendienst der DARI GmbH Handelsvertretern oder Mitarbeitern bedürfen zur Verbindlichkeit für die DARI GmbH der schriftlichen ausdrücklichen Bestätigung seitens der DARI GmbH.

 

 

§2 Lieferung und Lieferzeit

Fixgeschäfte werden von der DARI GmbH in keinem Fall abgeschlossen. Bei den angegebenen Lieferzeiträumen handelt es sich um Zirka-Angaben, die nur einen ungefähren Lieferzeitraum ausdrücken. Sollte im Einzelfall schriftlich eine Lieferfrist vereinbart werden, ist diese eingehalten, wenn die zu liefernde Ware bei Fristablauf zum Versand gebracht ist oder wenn – sofern der Käufer abzuholen hat – ihm die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

 

Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Ereignisse, die sich der Einflussmöglichkeit der DARI GmbH entziehen und die Lieferung innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraumes wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Erkrankungen, Störungen im Geschäftsbetrieb des Vorlieferanten, verlängern den Lieferzeitraum um die Dauer der Behinderung. Die DARI GmbH teilt dem Käufer unverzüglich das Eintreten solcher Ereignisse mit, sobald sie feststellt, dass diese sich auf den Lieferzeitraum auswirken. Die DARI GmbH gibt hierbei gleichzeitig die voraussichtliche Dauer der benötigten Verlängerung des Lieferzeitraums an. Die DARI GmbH ist in diesen Fällen der Nichtverfügbarkeit auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit noch nicht Erfüllung eingetreten ist. Die DARI GmbH teilt dem Käufer unverzüglich nach Kenntnis der Nichtverfügbarkeit mit, falls sie vom Vertrag zurücktritt.

 

Kommt die DARI GmbH in Lieferverzug, wird eine Nachlieferfrist von 15 Werktagen in Lauf gesetzt. Der Käufer kann nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist vom Vertrag nur dann und zwar beschränkt auf den noch nicht erfüllten Teil der Lieferverpflichtung zurücktreten, wenn er der DARI GmbH nach Eintritt des Lieferverzugs schriftlich ankündigt, dass er nach dem fruchtlosen Verstreichen einer Nachfrist von mindestens 18 Tagen die Erfüllung des Vertrages ablehnen wird. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer in diesem Fall anstelle der Ausübung des Rücktrittrechts nur verlangen, wenn die DARI GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Ausnahmsweise ist der Käufer unter der genannten Voraussetzung berechtigt, im Fall eines teilweisen Lieferverzugs der DARI GmbH vom ganzen Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Lieferverpflichtung zu verlangen, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages unter Anwendung eines strengen Beurteilungsmaßstabs für ihn kein Interesse hat.

 

§3 Preise

Die Preise für Waren und Dienstleistungen der DARI GmbH sind Nettopreise ab Werk, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist. Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Bestellung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

§4 Zahlung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellungen ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug

 

§5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Vertragspartner nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§6 Gefahrenübergang bei Versendung

Wenn die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an diesen versandt wird, geht mit der auftragsgemäßen Absendung, spätestens bei Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Vertragspartner über. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt oder ob der Versand der Ware vom Erfüllungsort erfolgt.

 

§7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag das Eigentum der DARI GmbH. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Sollte die Ware vor dem Eigentumsübergang gepfändet werden oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sein, ist der DARI GmbH dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, uns die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Drittwiderspruchsklage oder anderer Rechtsmittel zu erstatten, ist der Vertragspartner zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

 

Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die dadurch entstehende Forderung des Vertragspartners tritt dieser an die DARI GmbH  in Höhe der aus diesem Liefervertrag bestehenden Forderung (inklusive Mehrwertsteuer) ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Die DARI GmbH  nimmt die Abtretung an.

 

Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt, wobei die Befugnis der DARI GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Die Forderung wird jedoch nicht von der DARI GmbH eingezogen, solange unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen ordnungsgemäß nachkommt.

 

Bei Verarbeitung und Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der DARI GmbH stehenden Sachen erwirbt die DARI GmbH  das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verbindung. Gleiches gilt für den Fall der Vermischung, auch wenn die nicht im  Eigentum der DARI GmbH stehende Sache als Hauptsache anzusehen ist. In diesem Fall gilt als vereinbart, dass  der Vertragspartner der DARI GmbH  anteilsmäßig das entsprechende Miteigentum überträgt und für die DARI GmbH verwahrt.

 

 §8 Haftungs- uns Gewährleistungsausschluss

Der Käufer verpflichtet sich die Ware unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu prüfen. Er hat der  DARI GmbH  gegenüber alle Mängel und Beanstandungen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber anzuzeigen. Die Mängel und Beanstandungen sind vom Käufer der Unternehmer nach § 14 BGB ist, durch ein Foto zu belegen und nachzuweisen.

 

Gewährleistungsrechte bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, veranlasst oder durch Dritte geduldet hat. Bei nicht Einhaltung der vorgegebenen Anwendungsbereiche zum erworbenen Artikeltyp und der vorgegebenen Verarbeitungsrichtlinien, schließt die DARI GmbH jegliche Gewährleistung und Produkthaftung aus.

 

Handelsübliche und/oder geringe oder/und technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Gewicht und Maße der Ausführung und des Designs berechtigen nicht zu Mängelrügen und führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, es sei denn, dass die Einhaltung ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

 

Bei Sachmängeln ist die DARI GmbH zur Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von zwei Wochen nach Rückempfang der Ware berechtigt. Die Rücksendung der Ware ist nur zulässig, wenn die DARI GmbH. sich hiermit einverstanden erklärt hat. Wählt die DARI GmbH die Nachbesserung oder Ersatzlieferung und schlägt diese fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten hinsichtlich der Ware, bei welcher die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist.

 

Ein Zurückbehaltungsrecht an dem von ihm geschuldeten Kaufpreis darf der Käufer wegen etwaiger Sachmängel oder Unvollständigkeiten nur in Ansehung des Teilbetrages geltend machen, den er für die mangelhaften oder fehlenden Teile bei ordnungsgemäßer Lieferung schulden würde. Eine weitergehende Vorenthaltung der Zahlungen gegenüber der DARI GmbH. berechtigt diese die Erfüllung ihrer Gewährleistungspflicht bis zum Eingang dieser Zahlungen zu verweigern.

 

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Fristen nach § 478 BGB unberührt.

 

Erweist sich eine Mängelrüge des Käufers als unberechtigt, trägt der Käufer die Versandkosten für die Rücksendung der Ware. Desweiteren trägt der Käufer eine Bearbeitungspauschale von 2,00 Euro pro Artikel, die ihm von der DARI GmbH bei Rücksendung der Ware in Rechnung gestellt wird, soweit nicht der Käufer den Nachweis erbringt, dass ein geringerer Aufwand als die berechnete Pauschale entstanden ist.

 

Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der DARI oder ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

 

Sollte die DARI GmbH. aufgrund besonderer Vereinbarungen oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen auch bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haften, so ist der von der DARI GmbH. zu leistende Schadenersatz der Höhe nach auf höchstens 100% des Lieferwertes und auf den Schaden beschränkt, den die DARI GmbH bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung aller ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung oder der sonstigen, zum Schadenersatz verpflichtenden Handlungen konkret hätte voraussehen müssen. Im Falle einer Verzögerung ist der Schadenersatz außerdem auf höchstens 0,5% des Lieferwertes für jede vollendete Woche des Verzugs begrenzt.

 

Die Haftung der DARI GmbH für Aufwendungen im Rahmen von Aus- bzw. Einbauten nach     § 439 Abs.3 BGB ist ausgeschlossen.

 

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. bzw. das zuständige Landgericht/ Kammern für Handelssachen, wenn beide Parteien Kaufleute sind. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

§10 Sonstiges

Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Dieses Recht ist auch ausschlaggebend für die Beurteilung der Frage, ob sich ein Käufer bei dem Abschluss des Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt mit der Geltung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt hat

 

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.

 

Stand : Januar 2018